1. Allgemeines zu den Tarifen
Die Aufenthaltskosten Pflegeheim Aergera verstehen sich pro Tag und in Schweizerfranken. Die Tagespauschalen werden jährlich durch den Staatsrat des Kantons Freiburg neu festgelegt. Dazu kommen Leistungen welche das Heim erbringt oder zur Verfügung stellt, welche in der Pauschale nicht abgegolten sind, wie z.B. Coiffeur, Telefongebühren, persönliche Hygieneartikel usw.
Im Pflegeheim Aergera wird die Tagespauschale wie folgt berechnet: Auf der Basis einer 14-tägigen Beobachtungsphase wird die Pflegestufe nach RAI-RUG berechnet. Die Tagespauschale welche vom Heimbewohner übernommen werden muss, addiert sich aus drei Pauschalen zusammen:
2. Erklärung zu den Leistungen:
Inbegriffen in den Pensionskosten sind folgende Leistungen:
Nicht inbegriffen sind folgende Sonderleistungen, die aber gegen Rechnung/Barzahlung soweit als möglich zur Verfügung gestellt werden:
3. Nicht zur Verfügung gestellte Leistungen
Folgende Leistungen werden vom Pflegeheim Aergera nicht zur Verfügung gestellt und sind durch die Bewohnerinnen/Bewohner und ihren Angehörigen in der Regel selber zu organisieren und zu finanzieren:
Für mehr Details verweisen wir auf die neue Tarifordnung 2023 des Pflegeheim Aergera.