Finanzierung

Erklärung zu Leistungen / Finanzierung

1. Allgemeines zu den Tarifen

Die Aufenthaltskosten Pflegeheim Aergera verstehen sich pro Tag und in Schweizerfranken. Die Tagespauschalen werden jährlich durch den Staatsrat des Kantons Freiburg neu festgelegt. Dazu kommen Leistungen welche das Heim erbringt oder zur Verfügung stellt, welche in der Pauschale nicht abgegolten sind, wie z.B. Coiffeur, Telefongebühren, persönliche Hygieneartikel usw.

Im Pflegeheim Aergera wird die Tagespauschale wie folgt berechnet: Auf der Basis einer 14-tägigen Beobachtungsphase wird die Pflegestufe nach RAI-RUG berechnet. Die Tagespauschale welche vom Heimbewohner übernommen werden muss, addiert sich aus drei Pauschalen zusammen:

  • Pflegekosten: 20% des Krankenkassenbeitrages, abgestuft nach der RAI-Stufe 1-12
  • Betreuungskosten: siehe Tarifliste welches das Sozialvorsorgeamt des Kantons Freiburg auf der Basis der RUG festlegt
  • Dem Pensionspreis für die Hotellerie-Kosten, welcher sich für alle Stufen auf CHF 108.00 beläuft.

 

 

2. Erklärung zu den Leistungen:

Inbegriffen in den Pensionskosten sind folgende Leistungen:

  • Zimmermiete, mit Strom, Wasser und Reinigung
  • Haupt- und Zwischenmahlzeiten einschliesslich der hierzu servierten Getränke
  • Waschen und Unterhalt der hauseigenen und der persönlichen Wäsche
  • Benützung der Duschen, Bäder und der Teeküche
  • Teilnahme an den Aktivitäten und Veranstaltungen des Heimes
  • Alle Heimbewohner sind in der Haftpflichtversicherung des Pflegeheims mitversichert.

Nicht inbegriffen sind folgende Sonderleistungen, die aber gegen Rechnung/Barzahlung soweit als möglich zur Verfügung gestellt werden:

  • Einzelmahlzeiten für Gäste der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Übernachtungen von Ehepartner/Lebenspartner der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Alkoholische Getränke (ausgenommen Wein zum Essen)
  • Chemische Reinigung der Kleider
  • Pédicure
  • Coiffeur
  • Näh- und Flickarbeiten (externe Näherin)
  • Transporte mit Heimfahrzeug (pro km und Std.)
  • Externe Begleitung und Betreuung von Bewohnerinnen und Bewohner
  • Weiterleitung der Korrespondenz (Zeitungen/Briefe) an Bewohnerinnen und Bewohner

 

3. Nicht zur Verfügung gestellte Leistungen

Folgende Leistungen werden vom Pflegeheim Aergera nicht zur Verfügung gestellt und sind durch die Bewohnerinnen/Bewohner und ihren Angehörigen in der Regel selber zu organisieren und zu finanzieren:

  • Erachtet es der/die Bewohner/in als notwendig seine Versicherung für sein persönliches Mobiliar beizubehalten oder abzuschliessen, so wird empfohlen sich durch die eigene Hausratsversicherung beraten zu lassen. Die Prämien für die persönliche Hausratversicherung übernimmt der/die Bewohner/in selber.
  • Persönliche Geldmittel und Wertsachen, die im Zimmer aufbewahrt werden, sind nicht versichert und sollten der Bank zur Aufbewahrung übergeben werden.
  • Der/die Bewohner/in ist krankenversichert und verpflichtet die Krankenkassenprämien selbst zu bezahlen.

Für mehr Details verweisen wir auf die neue Tarifordnung 2023 des Pflegeheim Aergera.